Informieren Sie sich hier über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Berlin Kultour.
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung von Veranstaltungen kann mündlich, schriftlich oder per Mail erfolgen. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Berlin Kultour, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich oder per Mail bestätigt wird.
3. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Berlin Kultour. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
Dieser beträgt 14 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Termin 30% des Gesamtpreises. Ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 70% des Gesamtpreises. Ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100%.
Bei Rücktritt von Leistungen, die durch Berlin Kultour lediglich vermittelt werden, gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger.
4. Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder aus der individuellen Absprache. Die Bezahlung erfolgt vorab oder spätestens im Verlauf der Führung ohne gesonderte Aufforderung in Bar. Muss der Veranstalter Vorleistungen gegenüber dritten Erbringen, kann eine entsprechende Vorauszahlung verlangt werden.
5. Leistung und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Berlin Kultour nicht herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen. Sollten aufgrund höherer Gewalt, wie Unwetter oder Katastrophen Teile oder die gesamte Führung unmöglich sein, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Veranstalter unternimmt alles in seiner Macht stehende um den Ablauf der Führung wie vereinbart zu gestalten. Sollte aufgrund äußerer Umstände, wie Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen eine vom vereinbarten Verlauf abweichende Führung nur möglich sein, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Bei Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Beginns der Führungen bzw. Verspätung von mehr als 45 Minuten durch den Kunden ohne Rücksprache per Handy und Zustimmung des Veranstalters besteht kein Leistungsanspruch. Bei Überschreitung der vereinbarten Endzeit aufgrund von Verspätungen durch den Kunden gelten die Zusatzstundenhonorare des Veranstalters gemäß der Preisliste. Eine Überschreitung der vereinbarten Dauer der Führung bzw. des vereinbarten Endzeitpunktes ist nur nach Rücksprache vor Ort möglich.
6. Haftung
Berlin Kultour haftet als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistungen und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
Berlin Kultour haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
7. Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, so können die Teilnehmer/innen mit Ausnahme des Falles der objektiven Unmöglichkeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Berlin Kultour kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
Minderung des Gesamtpreises für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung einer Leistung können die Teilnehmer/innen eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn die Teilnehmer/innen es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
8. Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, die Hausordnung der gebuchten Stätten zu beachten. Die Hausordnung wird an Ort und Stelle durch Aushang bekannt gegeben.
9. Teilunwirksamkeit von Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.